u n s e r e a n g e b o t e
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Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 (AZ:1BvR784/03) unterliegt Geistiges Heilen nicht dem
Heilpraktikergesetz. Meine Sitzungen und Seminare stellen keine Therapie dar. Eine Diagnose und ein Heilversprechen wird von
mir nicht abgegeben. Die Behandlungen dienen ausschließlich dazu, die körpereigenen Selbstheilungskräfte anzuregen und
ersetzen in keinem Fall die Konsultation eines Arztes oder Heilpraktikers.